Ich habe leider nur den Prüfbericht von einer
Sitzschienenverlängerung für den BX vorliegen.
Die Sitzschienenverlängerung für BX und GSA ist baugleich. Die Maße
sind nicht für den GS anwendbar.
Achtung: Nach Einbau einer Sitzschienenverlängerung um 50mm
erlischt die Betriebserlaubnis.
Das Fahrzeug muß einem amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr zur Prüfung (Einzelabnahme)
nach § 19 Absatz 2 StVZO
vorgestellt werden.
Nach der Prüfung ist eine neue Betriebserlaubnis für das Fahrzeug
bei der zuständigen Straßenverkehrsbehörde
(KFZ-Zulassungsstelle) zu
beantragen.
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